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Oldenburger Recht
19|07|2011



Im Oldenburger Landgericht geistern schon länger mehrere ungewöhnliche Rechtsauffassungen durch den Raum.

Irgendwie ist mir am Morgen des 15. Julei 2011 beim lesen der Meldung: „Ein Freispruch für den Staatsanwalt“ das Verstehenkönnen der Gewaltenteilung in unserem demokratischen Rechtsstaat abhanden gekommen.

Da stellt eine Strafkammer des Essener Landgerichts innerhalb eines laufenden [mit vielen, die Angeklagten entlastenden Fakten angefüllt] Strafprozesses gegen einen norddeutschen Fleischfabrikanten fest, dass ein Oldenburger Staatsanwalt Eingangs des Verfahrens unter anderem gegen das Legalitätsprinzip verstoßen hat, indem er ein Verfahren ohne die erforderliche Überprüfung eines Anfangsverdachts einleitete.

Ferner habe er [Staatsanwalt Bernhard Südbeck] auch den Grundsatz der Objektivität missachtet, der zur Ermittlung in alle Richtungen verpflichtet. Diese Erkenntnisse fanden ihren Niederschlag in einem Beschluss der Strafkammer und wurden als ein solcher veröffentlicht.

Da die Staatsanwaltliche Zuständigkeit für des Kollegen Südbecks richterlicherseits festgestellten Rechtsverfehlungen in Oldenburg angesiedelt ist, ging der Beschluss von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm [zuständig für das Landgericht Essen] an die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg.

Dort hatte man das anrüchige Produkt endlich im eigenen Hause zurück  und konnte damit beginnen, es zu entsorgen. Anstatt dies aber in aller Stille und der für illegale Sondermüllentsorgungen angebrachten Heimlichkeit zu tun, konnte man nun nicht umhin, über die regionalen Zeitungen [NWZ, OZ, Jev. Wochenblatt] der Öffentlichkeit den Triumph über die Rechtmäßigkeit mit der Schlagzeile: „Ein Freispruch für den Staatsanwalt“ kundzutun.

Angesichts dieser Dreistigkeit der Oldenburger Generalstaatsanwaltschafter ging mir mein Verstehenkönnen verloren – die Dreistigkeit, den Beschluss eines ordentlichen Gerichts zu ignorieren und diese Ignoranz mit einem „Freispruch“ - zu dem doch nur ein Richter am Ende einer Gerichtsverhandlung in einem Urteil kommen kann – zu krönen.

Vielleicht kann mir ja irgendjemand im Lande dabei behilflich sein, mein Verstehenkönnen wieder zurechtzurücken.

Ewald Eden

Links:
15|07|2011: Tönnies-Prozess: Ein Freispruch für Staatsanwalt aus Oldenburg
30|06|2011: LzO: Revision im Fall Günter Völker wird stattgegeben

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