Bild: GRUPPO635.com | hufenbach


UMZU













VERMISCHTES






WETTER



Mixt "NGO´s"













PARTEIEN



Bild: GRUPPO635.com | hufenbach





Bild: GRUPPO635.com | hufenbach
   
Seit 24-03-2022 online:

FOTO: Hufenbach
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

CROSS-BORDER-LEASING-Prozess: Sieg für Kritiker
18|03|2009



Das Unernehmen wollte die Homepage des Journalisten sperren lassen!
[Bildquelle: Screenshot:
www.dietiwag.at]

Gericht bestätigt Vorrang öffentlichen Interesses an
Geheimverträgen 

Innsbruck - In einem beispielgebenden Zivilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat, über die geheimen Inhalte von Cross-Border-Verträgen informiert zu werden.

Auf Unterlassung geklagt hatte die Tiroler Wasserkraft AG [TIWAG] den Publizisten Markus Wilhelm, nachdem dieser - europaweit einzigartig - streng geheime CBL-Vertragsdetails auf seiner TIWAG-kritischen Webseite www.dietiwag.at veröffentlicht hatte.

Im Speziellen handelt es sich dabei um jenen CBL-Vertrag, mit welchem die TIWAG im 1,5 Milliarden teuren "Deal of the Year" 2001 ihre größte Kraftwerksanlage Sellrain-Silz an zwei US-Briefkastenfirmen [Trusts] verkauft hat und seitdem zurückmietet.

Das richtungsweisende Urteil in der zweiten Instanz, gegen das keine ordentliche Revision mehr zulässig ist, stellt fest: "Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeit über das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist daher höher zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung." [Urteil, Seite 37/38]

Die TIWAG hatte versucht mittels eines existenzvernichtend hoch angesetzten Streitwerts von 500.000 Euro den Kritiker in die Knie zu zwingen. Nunmehr muss die TIWAG ihm Anwaltskosten und Auslagen in der Höhe von 24.000 Euro ersetzen.

Im Zuge der Auseinandersetzung hatte die TIWAG auch versucht, Wilhelm die Domain seiner Homepage www.dietiwag.at sperren zu lassen und hatte ihn - ebenso erfolglos - sogar der Verfolgung durch ein
Detektivbüro ausgesetzt.

Die Tiroler Wasserkraft AG, die insgesamt vierzehn Kraftwerke "vercrossbordert" hat, ist übrigens seit Herbst 2008 mit ihren CBL-Transaktionen stark ins Trudeln geraten und hat zuletzt mehr als 100 Millionen Euro an Bankgarantien und Sicherheiten nachschießen müssen.

Aus der Begründung des OLG-Urteils:

Im Namen der Republik
„Entscheidend ist daher die Frage, ob nach § 8 Abs 1 Z 4 DSG überwiegende berechtigte Interessen des Beklagten als Auftraggeber oder eines Dritten die Verwendung der Daten erforderten. Es hat eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden, ob es einen Rechtfertigungsgrund der überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers gibt.

Diese Abwägung im Sinn des § 8 Abs 1 Z 4 DSG führt zum Ergebnis, dass die Interessen des Beklagten, die Öffentlichkeit über den Inhalt der CBL-Verträge zu informieren, jene der Klägerin an der Geheimhaltung der Verträge deutlich überwiegen.

Weder ein allfälliger Imageverlust der Klägerin noch eine mögliche Verschlechterung ihrer Verhandlungsposition für spätere Vertragsabschlüsse können das vom Erstgericht zutreffend dargestellte Interesse der Öffentlichkeit am Schicksal einer Kraftwerksanlage, die der Versorgung mit Strom und damit der Abdeckung eines erweiterten Grundbedürfnisses sowohl jeder einzelnen Person wie auch der Wirtschaft dient, und deren Schicksal mit den CBL-Verträgen über Jahrzehnte gestaltet wird, in den Hintergrund drängen.

Das Erstgericht wies zutreffend darauf hin, dass im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an der Klägerin eine andere Situation als bei einer in privater Hand stehenden Firma vorliegt. Die Klägerin kann sich im Hinblick darauf, dass ihre Aktien zu 100 % vom Land Tirol gehalten werden, auch nicht auf ihre Rechtsform einer AG berufen.

Mit den CBL-Verträgen wird über das öffentliche Gut „Wasser“ über Jahrzehnte disponiert, wobei deren Folgen aus heutiger Sicht keinesfalls zur Gänze absehbar sind. Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeit über das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist daher höher zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung."


Oberlandesgericht Innsbruck 2 R 257/08y

Quelle: www.dietiwag.at

Links:
www.dietiwag.org
Vorgeschichte


Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |
Leserbriefe | Newsletter |

Wilhelmshavener Momente

Bild: GRUPPO635.com | hufenbach

Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



Wenn Sie auch ihre ganz persönlichen Momente auf dem Bürgerportal Wilhelmshaven veröffentlichen möchten, senden Sie ihre Bilder an:
redaktion@buerger-whv.de
Vielen Dank!

Archiv:
Archiv | Wilhelmshavener Momente
nach oben