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Herr Leffers hat Probleme ... 15|10|2010
Manche demonstrieren für ihre Rechte und ein menschenwürdigeres Leben und manche Heimatblätter veröffentlichen Stammtischparolen mysteriös objektiver Geschäftsleute.
... allerdings nicht mit der Lohnhöhe, „es sei denn, ein Bruttolohn von 13 Euro wäre ´sozial verwerflich´.“ Ob das so ist, möge der Leser selbst entscheiden.
Sicher ist jedenfalls, dass ein alleinverdienender Familienvater zweier Kinder auch mit einem Stundenlohn von 15,-€ noch aufstockend „Hartz IV“ beantragen muss, um auf Einkommen in Höhe der Grundsicherung zu kommen.
Wo bleibt da das „Lohnabstandsgebot“?
In den letzten 5 Jahren hat der Bund 50 Milliarden € an sogenannte Aufstocker gezahlt. Die Zahl der Empfänger geht in die Millionen. DAS ist Realität: Wenn es den Arbeitgebern passt, dann pfeifen sie auf das Lohnabstandsgebot. Wenn es dann darum geht, Sozialausgaben zu drücken, wird wieder mit dem „Gebot“ gewedelt. TOLL
In „seriösen Tageszeitungen“ hat Herr Leffers dann etwas gelesen.
Dass seriöse Tageszeitungen es nur bedingt sind, das wissen Leser der WZ. Eine Familie mit zwei Kindern kommt in Wilhelmshaven auf – überschlägig – etwas mehr als 1900.- € „Hartz IV“ im Monat. Warum geht Herr Leffers nicht zur Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven / Friesland? Dort wird man ihm gerne vorrechnen, das selbst ein Stundenlohn von 15,- € seinen von ihm zitierten Familien-vater [oder – speziell für den Einzelhandel - : -mutter] nicht vor „Hartz IV“ bewahrt.
Warum, Herr Leffers, müssen sich heute Menschen, die einmal den Ausbildungsberuf des Damen-/ Herren-Oberbekleidungsverkäufers erlernt und in tariflich gesicherten Positionen erfolgreich ausgeübt haben, für 400,- € bei KIK oder Takko [oder Leffers?] ausbeuten lassen?
Lee Iacocca, einst Chef von Ford, ließ sich von einem Gewerkschafter überzeugen, die Löhne seiner Arbeiter zu erhöhen. Dessen Argument: Wer soll denn Ihre Autos kaufen, wenn sie ihren Arbeitern so geringe Löhne zahlen?
Ich würde gern bei Ihnen, Herr Leffers, einkaufen, doch als „Hartz IV“-Empfänger kann ich mir das leider nicht leisten – denn mein „Anspruchslohn“ liegt bei 4,71,- € - und zwar einschliesslich der Wohnkosten.
Udo Haupert
Quelle: www.erwerbslosenredaktion.de
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