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Mein alter Freund Paul und das Job-Center
01|12|2010



Jobcenter, nicht nur in Wilhelmshaven, bilden die Grundlage für so manch skurile Geschichte.

Vorgestern traf ich meinen alten Schulfreund Paul zufällig wieder, ich hatte ihn schon lange nicht mehr gesehen ...

Wir gingen dann erstmal ins Wilhelmshavener Café >beansparc<, sprachen dort beim Kaffeetrinken so über dies und das und kamen dann irgendwie auch auf das Thema Job-Center Wilhelmshaven. Dazu muss man wissen, dass Paul seit vielen Jahren arbeitslos ist ...

Gerade das Wilhelmshavener Job-Center scheint ihm ganz besonders am Herzen zu liegen und so schüttete er mir selbiges erstmal gründlich aus ...

„Du“, sagte er zu mir, „weißt du eigentlich, was da in dem No-Job-Center aktuell passiert?“

„Nö“ antwortete ich, „aber du wirst es mir jetzt sicher mitteilen?“

„Klar“, meinte er „ich habe so die Faxen dicke von dem, was die mir jetzt schon wieder unterjubeln wollten“.

„Dann schieß mal los“, sagte ich zu ihm.

„Also: Die verdammte Bande da in der Leistungsabteilung des Wilhelmshavener Job-Centers hat mir doch tatsächlich durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Hannover zwei Zahlungsaufforderungen zukommen lassen“.  

„Ja und?“ fragte ich Paul, „Wenn du irgendwas vergessen hast zu zahlen, dann schicken die dir eine Zahlungsaufforderung, ist doch normal und legitim“.

„Nee, nee“ echauffierte sich Paul, „ich hatte doch längst alles gezahlt, habe dem Amt sogar von vornherein selbst angezeigt, Erstattungsbeträge von der Hausverwaltung und der GEW Wilhelmshaven erhalten zu haben und denen auch schriftlich mitgeteilt, dass ich die Beträge auf das Hannoveraner Konto des Wilhelmshavener Job-Centers überwiesen habe. Muss ich ja schließlich wegen meiner Mitwirkungspflicht.“

„Mensch Paul, du kannst doch nicht eigenmächtig einfach irgendwelche Beträge auf das Konto des Job-Centers überweisen, da kommen die doch in der Leistungsabteilung überhaupt nicht mit klar, das können die doch gar nicht verbuchen.“

„Wieso das denn?“ erregte sich Paul erneut „Erstens bin ich noch voll geschäftsfähig trotz Hartz IV-Entmündigungsverordnung und zweitens ist die Stadt Wilhelmshaven doch mit Hunderten Minus-Millionen so was von Pleite, die braucht das Geld doch dringend, deshalb mussten die beiden Geldbeträge über 43,46 und 28,54 Euro doch so schnell wie möglich ans Amt zurückgezahlt werden, weil das überzahlte Beträge aus den von der Stadt geleisteten Kosten der Unterkunft waren. Hier, ich habe die Zahlungsaufforderungen dabei, ich zeig sie Dir“

„Tatsächlich“, staunte ich, „die Zahlungsaufforderungen stammen vom Forderungsmanagement der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Niedersachsen-Bremen mit dem Kassenzeichen B-576Q7075. Und laut Zahlungsaufforderung vom 9. November 2010 sollst du 43,46 Euro und der Zahlungsaufforderung vom 11. November 2010 28,54 plus nochmals 43,46 Euro zahlen?“

„Siehst du!!!“ triumphierte Paul spontan „Und dabei habe ich die Beträge längst bezahlt. Allein die 43,46 Euro wollen die dreifach kassieren. Also: Einmal bereits überwiesen plus zwei Zahlungsaufforderungen, das macht ... Moment, ich muss mal eben rechnen: 138,38 Euro plus einmal überwiesene 28,54 Euro plus einmal zahlungsaufgeforderte 28,54 sind das summa summarum 187,46 Euro. Das wiederum sind 115,46 Euro Aufschlag zu meinen bereits überwiesenen 72,- Euro, also 160 Prozent Reingewinn. Da siehst du mal, wie hervorragend die Stadt Wilhelmshaven rechnen kann, wenn sie auf der Suche nach lukrativsprudelnden Geldquellen ist.“ 

„Nun mal langsam, auf der Rückseite der Zahlungsaufforderungen“ so versuchte ich Paul zu informieren „sind ja noch Hinweise wegen der Zahlungsverpflichtung. Wenn du deiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommst, wirst du kostenpflichtig gemahnt.“

„Also kommen zu den 187,46 Euro“ so schwante Paul nichts Gutes „noch erhebliche Mahngebühren hinzu? Die sind ja wohl des Teufels in der Bundesagentur in Hannover.“

„Nein, nein“, versuchte ich Paul zu bremsen „in den Zahlungsaufforderungen steht rückseitig auch, dass es sich bei den Zahlungsverpflichtungen um Ansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem SGB II handelt und der zuständige Träger die Regionaldirektion der Bundesagentur in Hannover mit der Einziehung der Beträge beauftragt hat. Der zuständige Träger ist also das Wilhelmshavener Job-Center“.

„Was?“ erregt sich Paul erneut „Ich hatte dem Job-Center doch bereits rechtzeitig schriftlich mitgeteilt, dass ich die Beträge am 26. Oktober und am 29. Oktober 2010 überwiesen hatte, wie kommen die Brüder dann dazu, mich bei der Bundesagentur für Arbeit zu denunzieren, damit mir Zahlungsaufforderungen geschickt werden? Sind die im Job-Center in der Herderstraße total daneben? Die können was erleben, da geh ich mal zu Burkert, der weiß bestimmt nicht was da in seinem Laden abläuft“.

„Nun mal langsam“, versuchte ich Paul zu beruhigen „Du willst dem Job-Center-Geschäftsführer Herrn Burkert doch nicht ernsthaft unterstellen, der wüsste nichts über die Vorgänge? Burkert kannst du, wenn es erforderlich ist, immer noch einschalten. Zunächst sollten wir uns morgen nochmal treffen, um in Ruhe über die Vorgänge zu sprechen, bring bitte auch deine sämtlichen Unterlagen in der Sache mit. So eine Klamotte, wie mit einer Dame, die mir im August dieses Jahres vorgelogen hatte, das Job-Center hätte ihr Sanktionen trotz Krankschreibung angedroht, weswegen ich für sie eine Erwiderung auf einen Anhörungsbescheid schreiben sollte, möchte ich nicht wieder erleben. Nicht mal entschuldigt hat die sich für ihr Verhalten.“

„Nee, nee, ich bringe schon alle Unterlagen mit. Kannst du mir demnächst nicht mal etwas mehr über diese Dame berichten?“

„Kann ich machen ... aber erstmal sehen wir uns morgen deinen Fall an.“

Wir verabredeten uns also für den nächsten Tag wieder im Café >beansparc< und trafen dort auch wieder zusammen ...

„Hallo Paul, hast du deine Unterlagen mitgebracht?“

„Klar“ sagte Paul „ich habe heute sogar ein neues Schreiben von der Regionaldirektion der Bundesagentur in Hannover erhalten. Die teilen mir jetzt mit, dass die Forderung bezüglich des Kassenzeichens B-576Q7075 durch Zahlung erledigt ist“.

„Siehst du, Paul, zumindest ist jetzt erstmal klar, dass die Behörde zugibt, dass du die Beträge längst bezahlt hast. Und sonst keine weiteren Mitteilungen? Keine Entschuldigung?“

„Nee, weiter stand da nichts drin, wird ja vielleicht noch von Hannover kommen“ meint Paul „aber mal davon abgesehen: Wie mich das alles wieder mal genervt hat und der Aufwand, den ich dadurch hatte. Da musste ich erstmal eine E-Mail an die Regionaldirektion der Bundesagentur in Hannover schreiben und abschicken, dann einen Brief an die Leistungsabteilung des Wilhelmshavener Job-Centers plus Bildschirmfoto der an die Regionaldirektion abgeschickten E-Mail am Tresen des Job-Centers einreichen und mir sämtliche eingereichten Schriftstücke per Duplikate bestätigen lassen. Wichtig war jedenfalls, dass ich denen zwecks behördlicher Prüfung der Vorgänge auch ein Ultimatum zum 26. November 2010 gestellt hatte, sonst hätte ich das Schreiben der Regionaldirektion, dass die Forderung erledigt sei, wohl längst noch nicht bekommen.“          

„Und das Wilhelmshavener Job-Center? Haben die denn noch nichts von sich hören lassen, Paul?“

„Nee“ wird Paul wieder wütend „trotz Fristsetzung zum 26. November haben die das offenbar überhaupt nicht nötig, ich werde jedenfalls zu Burkert hingehen und mich dort beschweren“
 
„Paul, irgendwie verstehe ich die Vorgänge immer noch nicht ganz. Zeige mir doch mal deine Schreiben, die du beim Job-Center persönlich eingereicht hattest, bevor du die Zahlungsaufforderungen erhalten hast.“

„Ja gut, hier hast du sie“

„Ah ja, hier ist ja außer deinen Briefen auch ein Schreiben des Job-Centers vom 9. November 2010, darin wird dir sogar bestätigt, dass du ihnen mitgeteilt hattest, einen Betrag über 43,46 Euro eingezahlt zu haben. Du solltest denen mitteilen, um welchen Betrag es sich handelt, falls du eine Betriebskostenabrechnung in der Sache erhalten hast und wurdest gebeten, diese dem Amt vorzulegen.“

Nun gerät Paul wieder heftig in Rage: „Ich habe denen dann geantwortet, dass ich dem Job-Center als Anlage meines Schreibens vom 27. September eine Abrechnung 2009 der Hausverwaltung nachweislich längst eingereicht hatte. Das müssen die ja vorliegen haben, sonst hätten sie ja wohl niemals die Regionaldirektion der Bundesagentur in Hannover mit der Zahlungsaufforderung beauftragen können, oder?“

„Tja, Paul, das ist ja wirklich eine merkwürdige Sache ... bin mal gespannt, ob dir das Job-Center ein sattes Entschuldigungsschreiben schickt ... um das von dir gesetzte Ultimatum des 26. November haben die sich dort nicht gekümmert, das steht jedenfalls fest ...“    

„Genau“ meint Paul, „die haben mir in der Sache ja auch nichts geschrieben, dass sie als Job-Center an Recht und Gesetz gebunden sind, was sie mir sonst schon oft in Widerspruchsbescheiden geschrieben haben. Aber ob die das schreiben oder nicht, spielt eh keine Rolle, die halten sich sowieso nicht dran, das sieht man ja auch daran, dass so viele Klagen beim Sozialgericht Oldenburg eingereicht sind ...“

„Gut Paul, jetzt trinken wir erstmal wieder Kaffee und dann warten wir mal alles Weitere in Ruhe ab ... hoffentlich hat niemand vom Job-Center unser Gespräch mitbekommen ...“     

„Das ist mir wurscht, die können ruhig mal meine Meinung hören über die schlampige Arbeit in der Behörde, bevor ich denen noch Unfähigkeit bescheinige oder Absicht unterstelle. Ich soll meiner Mitwirkungspflicht genüge tun und was machen die, wenn man dieser Mitwirkungspflicht unaufgefordert nachkommt? Die tun dann so, als ob es erst ihrer Aufforderung bedurfte, dass man Erstattungsbeträge zu zahlen hat. Eine Unverschämtheit ist das. Wenn die so weitermachen und undankbar sind, dann melde ich denen überhaupt keine Erstattungsbeträge mehr, die im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft stehen. Und wenn die dann obendrein frech werden, schicke ich das mal zum Bürgerportal und zur Erwerbslosenredaktion.“ 

Irgendwie konnte ich Paul schon verstehen ...



Hans-Günter Osterkamp
erwerbslosenredaktion.de

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