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Offener Brief an Kurt Leffers 29|06|2010
Immer wieder die gleiche Leier: Die Arbeitslosen ruinieren den Staat - dabei sollten diese Menschen, die das behaupten, einfach einmal an die Jahrhunderthafenbaustelle fahren und zusehen, wie hier Millionen versenkt werden, um Projekte auf Sand zu bauen!
Sehr geehrter Herr Leffers,in Ihrem in der Wilhelmshavener Zeitung vom 28.06.2010 veröffentlichten Leserbrief >Staat ist Preistreiber< hatten Sie unter anderem folgendes geschrieben: > ... Die Steigerung der Sozialkosten [Erstattung der erheblichen Mehrkosten an Strom für Hartz IV-Haushalte] wird die heute unter dieser Last stöhnenden Kommunen in Richtung Exitus bringen ... <
Dazu möchte ich folgendes bemerken: Eine Erstattung erheblicher Mehrkosten an Strom für Hartz IV-Haushalte durch die Kommunen ist gemäß der Hartz IV-Regelsatzverordnung nicht vorgesehen und erfolgt auch nicht. Das SGB II [Sozialgesetzbuch II] unterscheidet insoweit zwischen 1-Personenhaushalten, 2-Personenhaushalten usw., sodass die Höhe der jeweiligen Regelsätze unterschiedlich ist, auch hinsichtlich der Altersabstufungen bei Kindern.
Wenn man von einem 1-Personenhaushalt ausgeht, erhält die betreffende Person einen Betrag in Höhe von derzeit 359,- Euro monatlich als Regelsatz, wovon sämtliche Kosten des täglichen Lebens, also Lebensmittel, Kleidung etc. bezahlt werden müssen. Zudem aber ist gemäß in der bereits erwähnten Regelsatzverordnung ein bestimmter Betrag für Haushaltsenergie enthalten, zum Beispiel 21,57 Euro für einen 1-Personenhaushalt. In diesem Betrag wiederum ist ein Anteil für Strom in Höhe von 15,10 Euro enthalten. Der verbleibende Differenzbetrag ist die sogenannte Warmwasserpauschale in Höhe von 6,47 Euro.
Was den Betrag von 15,10 Euro für Strom betrifft, wird nur dieser monatlich für Stromkosten seitens der Kommune, in diesem Falle die Stadt Wilhelmshaven, für eine SGB II-Leistungsberechtigte, in einem 1-Personenhaushalt lebende Person gezahlt. Sämtliche darüber hinausgehenden Stromkosten müssen aus dem Regelsatz von 359,- Euro von der betreffenden Person selbst bezahlt werden.
Ich kann also nicht nachvollziehen, woher Sie die Information haben, dass eine Erstattung der Strom-Mehrkosten für Hartz IV-Haushalte durch Kommunen stattfinde, was eine Steigerung der Sozialkosten bedeute und die unter dieser Last stöhnenden Kommunen in Richtung Exitus bringe ...
Dass eine 7prozentige Anhebung der Stromkosten durch die GEW Wilhelmshaven ab dem 01.04.2010 erfolgt ist, kann den in Wilhelmshaven lebenden Menschen, die SGB II-Leistungen beziehen, wahrlich nicht angelastet werden. Durch Unkenntnis der SGB II-Regelungen aber kann leicht ein fälschliches Bild in der Öffentlichkeit erzeugt werden, dass Hartz IV-Haushalte die von der GEW beschlossene[n] Strompeiserhöhung[en] von der Kommune bezahlt bekommen, was wiederum eine leidige und überflüssige Neiddebatte auslösen könnte. Das sollte schon vermieden werden.
Ich meine, gravierend ist auch die Tatsache, dass der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven, Eberhard Menzel, als Aufsichtsratsvorsitzender der GEW Wilhelmshaven für die Preiserhöhungen der GEW votiert [hat]. Da wäre Ihrerseits vielleicht die richtige Adresse für eine berechtigte öffentliche Kritik?
Hans-Günter Osterkamp erwerbslosenredaktion.de
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