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ZDF 27|03|2014
Mitauslöser für die Klage war auch die umstrittene Entlassung vom damaligen ZDF Chefredakteur Nikolaus Brender.
Das Verfassungsgericht hat erklärt, daß der Staatsvertrag weitgehend nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Das ist schon mal gut und macht deutlich, daß die zunehmende Skepsis in eine objektive Berichterstattung im Fernsehen berechtigt und nicht nur ein diffuses Gefühl war.
Der "freie" Journalismus wurde richterlicherseits als Interessenschmiede politischer Lobbyisten erkannt und ins Licht gerückt. Fünfzig Jahre verfassungswidriger Einfluß auf Fakten, Information und Meinungsbildung im Sinne politischer Interessen. Auch ein Rekord.
Daß das Verfassungsgericht wieder einmal Regierungsaufgaben übernahm, verdanken wir ausgerechnet Roland Koch [CDU], der vor vier Jahren den Rausschmiß des objektiv kritischen ZDF Chefredakteurs Nicolaus Bender erzwang. Ein Journalist, der dem selbstherrlichen Politregenten nicht genügend devot erschien. Die Gefahr war zu groß, daß in den bürgerlichen Wohnzimmern Adenauers CDU Staatsfernsehen durch echte Recherche die Leute wecken könnte. Vielleicht sogar kleinere Parteien dadurch über fünf Prozent kommen könnten.
Goebbels sagte immer: "… aber der Rundfunk gehört uns."
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wohl nicht viel mehr als ein erster Hinweis darauf, daß Meinungsvielfalt ein öffentliches Gut sein sollte. Ob eine objektive Berichterstattung gesichert ist, wenn der Parteieneinfluß im ZDF von 44 Prozent auf ein Drittel reduziert wird, ist sehr fraglich. Gesellschaftlich wichtige Sendungen werden weiterhin zur Schlafenszeit der meisten Gebührenzahler nur eine kleine Gruppe Interessierter erreichen. Ansonsten Brot und Spiele …
Die zwei Drittel der ZDF Gremien sollen künftig mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen wie Sport, Kirche, Gewerkschaften und Umweltschützern besetzt werden. Hört sich gut an, nur wer ist das?
Wer vertraut noch Sportfunktionären oder den Vertretern der Kirche. Oder den Gewerkschaften, die seit der Agenda 2010 ihre Mitglieder im Stich gelassen haben. Werden die uns die marktkonforme Weltsicht austreiben, die man uns seit Jahren eintrichtert? Im Leben nicht. Das sind doch auch nur Lobbyisten, abhängig in ihren Bünden und Verbindungen. Die erwähnten “Umweltschützer” wirken da wie das Feigenblatt für ein bißchen Keuschheit. Ist der Arbeitgeberverband nicht auch eine gesellschaftliche Gruppe? Gesellschaftliche Gruppen sind doch nicht per se partei- und staatsfern. Und, repräsentieren die überhaupt noch die Bürger?
Wichtig ist der Wortlaut der Urteilsverkündung des Verfassungsgerichts. [via Tagesschau] "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln; er darf aber nicht zum Staatsfunk werden, der lediglich die Auffassungen von Regierung und Exekutive verbreitet", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in der Urteilsverkündung. "Der Staat soll ihn zwar organisieren und Verantwortung für ihn tragen, aber nicht den Inhalt seines Programms bestimmen."
Das wird das Prüfkriterium sein für den Fernseh- und Verwaltungsrat und deren Mitglieder und man wird sehen, ob und wie wessen langer Arm hier durch sie möglicherweise einseitig gewinnorientiert zu wirken beabsichtigt. Wenn es einen denn kümmert.
Ansonsten, eher altes Spiel mit neuen Gesichtern.
Wilhelm Schönborn Investigativer Rentner
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