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Sinneswandel im Brune-Mettcker-Verlagshaus?
28|10|2014



Wir bleiben dabei [siehe Abbildung über diesem Text].

Zunächst ist es ja zu begrüßen, dass sich die WZ-Redaktion doch noch entschlossen hatte, meinen Leserbrief v. 07.10.2014 >Bauermeisterlicher WZ-Kommentar< in der Wilhelmshavener Zeitung veröffentlichen zu wollen.

Am 22.10.2014 fand ein Abdruck in der WZ statt, das Wilhelmshavener Bürgerportal hatte den Brief bereits am 08.10.2014 ins Internet gestellt.

Wer aber, um gut informiert zu sein, nicht nur die WZ konsumiert, sondern auch das Wilhelmshavener Bürgerportal, musste wohl sehr erstaunt gewesen sein und sich beim inhaltlichen Vergleich des Leserbriefes gefragt haben, ob der Leserbriefschreiber hier zwei verschiedene Versionen seines Briefes an die Redaktionen ablieferte? Also quasi eine Hardcoreversion für das Bürgerportal und eine Lightversion für die Wilhelmshavener Zeitung?

Hat er natürlich nicht, denn beide Redaktionen, die der WZ und die des Bürgerportals, hatten den identischen Leserbriefinhalt zeitgleich am 07.10.2014 von mir zugestellt bekommen. Abgesehen von ein paar kleineren inhaltlichen Veränderungen hatte die WZ eine sehr wesentliche Passage, in der es u.a. um das Drücken von Löhnen und damit einhergehenden Begleiterscheinungen ging, in der Veröffentlichung v. 22.10.2014 komplett weggelassen und gerade diese Passage war eine prägnante Beantwortung auf den WZ-Gastkommentar vom 07.10.2014 >Antistressverordnung ist völlig unnötig< des Herrn Lutz Bauermeister.

Mit Schreiben vom 10.10.2014 bat mich die WZ-Redaktion um einen telefonischen Anruf zwecks Bestätigung, ob ich denn der Verfasser des Leserbriefes sei. Wie bitte? Als Leserbriefschreiber sollte ich mich telefonisch erklären, jene Person zu sein, welche sich schriftlich an die WZ-Redaktion wandte, obwohl die WZ bereits genauestens wusste, dass ich der Verfasser bin?  

Soviel WZ-behauptete Unwissenheit ihr nicht zutrauend, teilte ich der Redaktion dann per Faxschreiben mit, dass das Wilhelmshavener Bürgerportal den Leserbrief bereits am 08.10.2014 ungekürzt und unverändert im Internet veröffentlicht habe und das somit doch Beleg genug dafür sei, dass ich tatsächlich der Verfasser des Briefes sei.

Was dann folgte, war die Veröffentlichung der besagten Lightversion in der WZ vom 22.10.2014  und sie war gleichzeitig auch der Beweis dafür, dass die WZ-Redaktion offenbar sehr genau und aufmerksam die Berichterstattungen des Wilhelmshavener Bürgerportals studiert.  

Jene Leserbriefversion veröffentlichte die WZ allerdings nicht wie von mir gewünscht unter dem Rubrum >Bauermeisterlicher WZ-Kommentar< sondern unter der von ihr kreierten Überschrift >Sinneswandel<.  

Sinneswandel?

Das ist das Stichwort, denn einen derartigen Sinneswandel möchte man der WZ und vor allem der Brune-Mettcker-Geschäftsführung gern wünschen.

Schließlich geht es nicht um redaktionelle, sondern um Meinungsäußerungen von Lesern. Zwar erklärt die WZ stets öffentlich, sich das Recht auf Kürzungen von Leserbriefen vorzubehalten, im Falle meines Leserbriefes dehnt sie aber dieses von ihr erklärte Recht aus bis hin zur nachweislichen Manipulation, also des gezielten Weglassens einer Kernaussage, die zur Vervollständigung des am 07.10.2014 abgedruckten WZ-Gastkommentars des Herrn Bauermeister, welcher das Wesentliche zu beschreiben offenbar vergaß oder nicht beschreiben mochte oder gar ahnungslos[?] war, unbedingt dient.
  
Mochte die WZ ihrer geneigten Leserschaft diese rauhe, unangenehme Wirklichkeit nicht zumuten und stattdessen eine weichgespülte Briefversion als für das Leservolk gerade noch erträglich erachtend zum Besten am Morgen servieren?

Angesichts dieser Sachlage darf man die Frage schon stellen, ob der WZ bzw. dem Verlagshaus Brune-Mettcker die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz [GG] überhaupt bekannt ist?

Wie auch immer. Hier also zur werten Kenntnis des Brune-Mettcker-Verlagshauses der entsprechende Artikel 5 GG:
[1] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Sehr verständlicherweise möchte das Brune-Mettcker-Verlagshaus seinen WZ-Gastkommentator Herrn Lutz Bauermeister, welcher viele Jahre die Geschicke des Allgemeinen Wirtschaftsverbandes Wilhelmshaven / Friesland als Hauptgeschäftsführer lenkte, auch nicht vergrämen und da sind dann kritische Kommentare zu den Bauermeisterlichen WZ-Gastbeiträgen wohl nicht so gern gesehen in der WZ. Sicherlich würde es aber zu weit gehen, auf die Idee zu kommen, die WZ bereits als Wilhelmshavener Zensur zu bezeichnen. Dennoch aber ist es gut, dass es das Wilhelmshavener Bürgerportal gibt, sodass dort freie, ungefilterte Meinungsäußerungen möglich sind. 

Die Angelegenheit zeigt aber auch noch etwas anderes:
Das Weglassen einer entscheidenden WZ-Leserbriefpassage ist meines Erachtens das klare Indiz dafür, wie treffend die betreffende weggelassene Kernaussage für die am Schalthebel urteilende Instanz im Verlagshaus Brune-Mettcker ist und jene Instanz sich somit im Grunde selbst bloßstellt.

Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen:
Den WZ-Redaktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ist nicht zu unterstellen, dass sie es wären, die hier kausal für den skizzierten Vorgang verantwortlich sind.


An dieser Stelle ist es angebracht, die seitens der WZ weggelassene Leserbriefpassage zu veröffentlichen, um zu verdeutlichen, was die Leser der Wilhelmshavener Zeitung konkret offenbar nicht zu lesen bekommen durften: 

Zitat: >... Es soll aber auch vorkommen, dass z.B. ein Verlagsleiter mit schriftlichen Abmahnungen nur so um sich wirft und die gesamte Belegschaft damit krank macht, obwohl er selbst es ist, dem hier z.B. eine Therapie zu einem vernünftigen Umgang mit Menschen verhelfen könnte, was er aber nicht in Erwägung zieht, weil er dieses Druckmittel Abmahnung als ständiges Drohpotenzial erhalten will, um damit auch Löhne zu drücken und wer als Arbeitnehmer per Abmahnung erstmal eingeschüchtert und krank seinen Job verrichtet, arbeitet dann auch für einen geringeren Lohn, um nur ja nicht den Arbeitsplatz zu verlieren, bevor er bei der Arbeitsverwaltung vorstellig würde, um das sogenannte Hartz IV zu beantragen, oder bei der Deutschen Rentenversicherung einen vorzeitigen Rentenantrag stellte oder gleich das Zeitliche segnete ... ein ziemlich perfides Spiel, oder? ... <  Zitatende.



Hans-Günter Osterkamp


Links:
Hier ist der komplette Brief auch für die Leser des Besten am Morgen [nochmals] nachlesbar:
http://www.buerger-whv.de/vorschau/cms/index.php?e1=143&e2=13994&e3=15097&e4=15098


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