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Die AöR oder: viele, viele Fragezeichen
26|10|2009



Was macht man eigentlich so den ganzen Tag in der Hafenbetriebsgesellschaft, die auch eine Sekretärtin leiten könnte? - Feuerwehrwagen einweihen?

Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven, Eberhard Menzel, plant die scheinbar stark überschuldeten Tochtergesellschaften der Stadt, die kommunale Aufgaben in privater Rechtsform wahrnehmen [sollen], in eine einzelne juristische Person in die Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“ [AöR] zu überführen.

Dieser Schritt erscheint zunächst optisch harmlos. Mit dem Rechtsbegriff „AöR“ kann kaum ein Wilhelmshavener wirklich etwas verbinden. Einige haben vielleicht einmal im Laufe ihrer Schul- oder Ausbildung gelernt, daß Sparkassen z.B. in dieser Rechtsform betrieben werden. So auch die Sparkasse Wilhelmshaven. Sie hat einen Vorstand, der die Geschäfte leitet, Mitarbeiter einstellt, das Tagesgeschäft überwacht etc. und das Unternehmen nach außen repräsentiert.

Gleichzeitig gibt es einen Verwaltungsrat [er entpricht dem Aufsichtsrat bei privaten Geschäftsbanken], der die ganz groben Linien bestimmt, z.B. den Vorstand mit Personen besetzt bzw. diese auswählt/einstellt. Bei den Sparkassen [und auch den Landesbanken] führt dies dazu, daß politische Mandatsträger in diesem Aufsichtsgremium sitzen, da der Eigentümer hier die sogenannte öffentliche Hand ist. Im Falle der Sparkasse Wilhelmshaven ist dies die Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, die „Stadt Wilhelmshaven“. Mithin sitzt Herr Menzel im Verwaltungsrat der Sparkasse Wilhelmshaven. 

Nun ist ein solches rechtliches Konstrukt für die Erledigung eines Großteils der Geschäfte der Stadt Wilhelmshaven selbst geplant. Von einem Gesamthaushalt von etwa 200 Millionen Euro würden auf die geplante AöR etwa 135 Millionen Euro entfallen. Also: Etwa zwei Drittel des Gesamthaushaltes der Stadt würden künftig in der Rechtsform der AöR abgewickelt.

Keine unbedeutende Angelegenheit, es geht hier also um das „Eingemachte“, oder formaler ausgedrückt, um wesentliche Aufgaben der öffentlichen Hand auf der Ebene der Kommune [Wilhelmshaven].

Was ist der Unterschied zu vorher [ohne AöR]? Der Normalfall kommunalen Handelns erfolgt direkt in der Amtsstube [Rathaus], z.B. Einwohnermeldeamt, oder in sogenannten Eigenbetrieben.

Häufig gründen Kommunen sogenannte Stadtwerke zur Erledigung besonderer Aufgaben, die einen hohen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand erfordern. Der öffentliche Nahverkehr gehört hier her, ebenso die Wasserwerke oder die Abfallentsorgung. Organisatorisch erfolgt räumlich also eine gewisse Eigenständigkeit, z. B. ein Busbahnhof, der nicht zwangsläufig beim Rathaus liegen muß, sondern entsprechend den verkehrsmäßigen Gegegenheiten der Stadt.

Auch eine Mülldeponie baut man am besten weit entfernt vom Rathaus auf [da in dessen Umkreis auch in der Regel die meisten Menschen wohnen – Geruchsbelästigung]

Die Höhe der Fahrpreise für den Bus, ebenso die Höhe der Abfall- und Wassergebühren, können allerdings sehr wohl in den Räumen des Rathauses festgesetzt werden. Hier trifft sich z.B. der Stadtrat, der der eigentliche Souverän einer Gebietskörperschaft ist, wenn man von der demokratischen Legitimation her denkt.

Die Mitarbeiter der Verwaltung [des Rathauses, das durch einen Verwaltungschef geführt wird, bei uns durch den Oberbürgermeister, früher durch einen eigenen Stadtdirektor, einer rechtlichen Besonderheit, die nach dem Untergang des dritten deutschen Reiches 1945 infolge der englischen Besetzung aus deren Rechtserfahrung in das dann spätere niedersächsische Kommunalrecht einfloß] arbeiten dem Stadtrat zu, damit dieser über die für eine weittragende Entscheidung notwendigen Informationen verfügen.

Hierzu ist es unbedingt erforderlich, daß richtige und umfassende Zahlen vorliegen, z.B. über die Kostenstruktur des Busbetriebes etc., damit die Ratsmitglieder überhaupt kompetent entscheiden können.

Da der Rat auch über den Gesamthaushalt entscheidet [das wichtigste und vornehmste Recht einer parlamentarischen Vertretung eines Volkes oder hier eines gebietsmäßig abgegrenzten Bevölkerungsteils], ist Transparenz und Richtigkeit der Zahlen, sowie eine entsprechende Detailtiefe, unbedingte Voraussetzung für die demokratisch und rechtsstaatlich legitimierte Arbeit des Rates der Stadt.


Diese Transparenz bezieht sich auf die Gesamtsumme und auch alle Einzelposten. 

Dieses Kriterium ist nun bereits bei der gegenwärtigen Gebietskörperschaft Wilhelmshaven zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben.

Dadurch, daß einzelne Aufgaben in sogenannte Tochtergesellschaften privaten Rechts [GmbH, gGmbH, AG, etc.] „ausgelagert“ wurden, unterliegen deren Bilanzen und Geschäftsvorgänge einer in dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag plötzlich auftauchenden „Geheimhaltungspflicht“, die mit dem Auftrag der Erledigung kommunaler Aufgaben für den Bürger, demokratisch völlig unvereinbar sind.

Die erste Frage wäre, womit diese Geheimhaltungspflicht überhaupt begründet wird bzw. begründbar ist im rechtsstaatlichen Sinne. Es handelt sich hier schließlich nicht um den Bundesnachrichtendienst oder um technische Betriebsgeheimnisse, die man z.B. vor chinesischen Konkurrenten geheimhalten sollte bzw. müßte.

Genannt wird von den betroffenen Personen das Argument „Geschäfts- und Betriebsgeheimnis“.

Ja, aber, vor wem? Und was im Einzelnen? Was gibt es z.B. in der Hafenbetriebsgesellschaft so Geheimnisvolles geheimzuhalten, vor allem hinsichtlich der Kosten und Einnahmen, um die es ja hier alleine geht. 

Hier türmen sich bereits in Bezug auf die jetzige Situation eine Menge, eine große Menge demokratischer Fragezeichen.

Durch die Überführung der bisherigen, bereits praktisch wohl behüteten Gesellschaftsaktivitäten hinsichtlich Transparenz etc., in eine sogenannte AöR wird die Geheimhaltungspflicht, die demokratische Transparenz etc. noch weiter minimiert bzw. eingeschränkt/praktisch unmöglich gemacht. 

Vielleicht ist dies das Ziel des Vorstoßes des Oberbürgermeisters Menzel, der, zusammen mit den Ratsmitgliedern der CDU und FDP eine auffällige Eile dabei an den Tag legt. Immerhin geht es hier um etwa zwei Drittel des Gesamthaushaltes der Stadt Wilhelmshaven.  

Warum wurden die vormaligen [demokratisch kontrollierbar und legitimierten] Eigenbetriebe der Stadt Wilhelmshaven im Laufe der letzten 30 Jahre eigentlich in diese privaten Rechtsformen umgewandelt [mit der Folge zunehmender Undurchschaubarkeit und Einsehbarkeit]?

In der öffentlichen Rhetorik ist immer die Rede davon, daß private Betriebe wirtschaftlicher betrieben werden könnten als öffentliche. Stimmt das denn überhaupt? Oder sind die Bürger und auch Ratsmitglieder da vielleicht einer gut gezielten Rhetorik auf den Leim gegangen, die ganz geschickt mit in der Bevölkerung umherlaufenden Vorurteilen gegenüber Beamten, Amtsstuben etc. spielen, um in den Köpfen der Entscheider [Rat und Wähler] ein ganz bestimmtes Bild zu erzeugen, nämlich von auf dem Schreibtisch schlafenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung etc.?

Wie sieht denn die Wirklichkeit aus? Haben Sie schon einmal einen am Müllwagen hinten stehenden Müllmann schlafend gesehen?

Abgesehen von der Schwierigkeit, bei einem solchen Gestank des LKW seinen Mittagsschlaf abzuhalten, ist dies auf der schmalen Gittertrittfläche des LKW zudem lebensgefährlich.

Und die Mitarbeiter von der Abwasserabteilung: Legen die sich etwa – vom gebührenzahlenden Bürger unbemerkt – in den stinkenden Kanälen unter Tage schlafen. Oder spielen dort heimlich Skat?...18, 20, 21, … Grang? 

Wohl eher 18 …, 20 … , [„...“ bitte selbst ausfüllen, was so im Kanal durchschnittlich dahinschwimmt], wann endlich wieder an der frischen Luft und am Tageslicht? 

Nein, in der Wirschaft ist das völlig anders. Dort gibt es kein Rumfaulenzen. Dort wird ständig gearbeitet, pardon geleistet, z .B. in der Hafenbetriebsgesellschaft [HBG]:
Etat: unbekannt.

Gesellschafter: unbekannt.

Ein Einzeletatposten jedoch inzwischen bekannt geworden: Herr Wilfried Adam, MdL i.R.. Damit das „i.R.“ auch seine volle Wahrheit entfalten kann, wurde eine Position in dieser „HBG“ geschaffen, die für die Zukunft und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit Wilhelmshavens von entscheidender Bedeutung ist: Ein Vorstandsposten, dotiert mit 60,000 Euro Jahresgehalt. Diesen Betrag erreicht ein städtischer Müll- oder Kanalarbeiter niemals. Auch nicht mit Sonderschichten. Auch nicht mit aufgetragenen Sonderschichten auf dem Hausmüllberg in der Nähe der 4. Einfahrt.


Das leistet z. B. Wilfrid Adam [3. v. l.]: Während seiner Arbeitzeit weiht er Feuerwehrwagen ein.

Was leistet denn Herr Adam, daß ein solch hoher Einzelbetrag [Gehalt!] gerechtfertigt ist? Davon könnte man schon mindestens zwei Erzieherinnen oder Sozialpädagogen einstellen.

Welche Arbeit leistet Herr Adam da genau? Ich würde es gerne mal genau wissen. Denn wenn ich ihn in der Stadt oder auf gesellschaftlichen Events mal öffentlich sehe, ist er stets braungebrannt. Woher hat er diesen Teint? Vom nicht mehr existierenden Geniusstrand, weil er dort ausländische oder inländische Besucher, schwer leistend, kurz vorm Leistenbruch, umherführt? Oder vom Südstrand, weil er dort gebadet hat? Oder hilft er vielleicht doch heimlich bei der Müllabfuhr oder den Kanalarbeitern [nicht den kaiserlichen, sondern den kommunalen] aus?

Diese Fragen hätte ich gerne mal beantwortet.

Mit lieben heimatlichen Grüßen
Heidi Berg

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