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Droht der LzO der "Supergau"? 16|08|2010
Nicht nur das Image könnte durch eine Rückabwicklung leiden, sondern auch ein ganzes Konglomerat einer Verflechtung zwischen Bankern, Justiz uns Staat.
Es übersteigt das Vorstellungsvermögen jedes einfachen Menschen, sich auszumalen, was geschähe, wenn endlich auf geltendes Recht erkannt würde und die gesetzlosen Vollstreckungsmethoden der LzO auffliegen würden.
In der Höhe betragen die gesetzlosen Handlungen der LzO leicht und locker eine dreistellige Millionen Eurosumme. Es wäre DER Supergau für das Geldinstitut und löst mit Sicherheit bei den Verantwortlichen auf allen Ebenen reine Horrorvorstellungen aus. Eine Ahnung von der Brisanz des Themas bekam der aufmerksame Prozessbeobachter während der Vernehmung des als Zeuge geladenen OLG Präsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Dieser sich anfangs betont mondän zugeben versuchende Herr im seidenen Anzug nach der Art eines Amani, hatte mit fortschreitender Befragung – an den fahriger werdenden Bewegungen seiner Hände deutlich erkennbar – heftig mit Nervosität zu kämpfen.
Auf mich machte er eher den Eindruck eines verwirrten Elchbullens, in panischer Angst davor, dass ihm seine Kühe davonlaufen könnten.
Um diesen Supergau an Rückabwicklungen zu verhindern, ist es nicht undenkbar, dass die LzO Führung leichten Herzens ein paar Pfennige für gewisse Kreise locker macht, um ein solches Fiasko so lange wie nur irgend möglich hinauszuzögern. – so wie es andernorts heutigentags in der großen Wirtschaft nicht selten vorkommt.
In der neueren Geschichte der Juristerei muß man ja nicht lange nach ähnlichen Fällen suchen.
In der neu ins Leben gerufenen Oldenburger Bürgerstiftung sitzt man ja schon nahe beieinander. [Generalstaatsanwalt Rudolf Finger, LzO Vorstandsvorsitzender Martin Grapentin]
In dieser Sache käme am schnellsten Licht ins Dunkel, wenn die Aufklärung der Tatbestände in ausreichender Entfernung vom Oldenburger Dunstkreis angegangen würde.
Hajo-Gerd Oltmanns
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