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Wetterleuchten über dem LzO-Sumpf 26|08|2010
Geschädigte und engagierte Bürger verteilten zur Eröffnung der LzO-Hauptstelle in Oldenburg Flugblätter mit dem
Titel: "Mit der LzO in den Ruin" und wurden des LzO-Geländes verwiesen.
Noch unter dem Eindruck des vorhergegangenen Verhandlungstages vermutete ich als Prozeßerfahrener am Saaleingang ein Schild, darauf der Hinweis an das Publikum, dass etliche Äußerungen des Vorsitzenden Richters in beeindruckender Weise unfundiert seien.
Aber nichts von Ähnlichsolchem; ich „Rechtsmichel“ muß nun also lernen: „Ein Richter hat immer Recht“ – auch ohne Begründung seiner Entscheidung.
Ein >pflichtwidriges Unterlassen< von dem ich als junger Zollschüler vor 30 Jahren auf dem Grundlehrgang schon gehört habe, gibt es demnach für höhere Beamte anscheinend nicht. Es entsteht durch das Verhalten Einzelner beim Normalbürger durchaus der Eindruck, dass diese Spezies immer recht zu haben scheint – auch ohne erklärende Begründung.
Vor Einlass in den Sitzungssaal hatten die Zuschauer noch die Zeit und die Gelegenheit, das ungeheuerliche Geschehen vom vorherigen Prozesstag Revue passieren zu lassen und sie kamen danach zu dem übereinstimmenden Resümee: Beim OLG Präsidenten Dr. Gerhard Kircher, der auf wiederholtes Nachfragen des Verteidigeranwalts und Diplomkriminologen Bartholdy, mehrfach einwandfrei ersichtliche Formulierungsschwächen beim abfassen offizieller Schriftstücke einräumte und sich noch im Amt befindet, handelt es sich allem Anschein nach um eine schon das Anfangsstadium erheblich überschritten zuhabende Demenz-erkrankung.
Denn andererseits könnte ja logisch folgernd nur von zweckbezogenen Notlügen ausgegangen werden, deren Einsatz eben, wie geschehen, schwere, wenn nicht sogar schwerstwiegende Verdachtsmomente aufwerfen würden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Kommentare von Ewald Eden, Wilhelmshaven und Wolf Dietrich Hufenbach [www.buerger-whv.de] zum vorausgegangen Termin hinweisen, in dem jener, also der Zeuge Kircher, nicht nur nach meiner und der anderen Verfasser fester Überzeugung, durch pflichtwidriges Nichterscheinen als Zeuge vor Gericht mehrere Termine in seinem Hause offenbar vorsätzlich kippen ließ.
Direkt nach der letzten „eingegangenen“ Verhandlung wurde er nämlich, laut Aussage des Polizeirats a. D. Günter E. Völker, von ihm in mittelbarer Nachbarschaft des Vorsitzenden Richters in der Kantine des Landgerichts beim verspäteten Frühstückslunch angetroffen und zur Vergewisserung auch angesprochen.
Ein Bayer würde eine solche Begebenheit mit „Do leggst di niada!!!“ bezeichnen, während ein Hesse ein solches Vorkommnis wohl mit: „Es schreit den Hund“ kommentieren würde.
Zum letzten Verhandlungstag am 17. 08. bleibt letztendlich nur zu sagen, dass er, wie alle vorherigen Verhandlungstage auch, wie das besagte Horneberger Schießen endete. Uns Zuhörenden wurde vom Vorsitzenden Richter Plagge schon ein gerüttelt Mass an sportlicher Heiterkeit abverlangt. Denn ohne diese hätten die Zuschauenden schwerlich das ertragen, was sich auf der Galerie hinter dem erhabenen Podest abspielte. In Anbetracht der vorhergegangenen Abläufe war dies eine Art Schutzmaßnahme, ohne die sicher so manch einer auf den Zuschauerplätzen aus der Haut gefahren wäre.
Daher rührte auch wohl der erheiternde Spruch aus der Zuschauerriege, als sich endlich die Tür linksseitig der Empore öffnete und der Hohe Rat sich die Ehre des Erscheinens gab: „Da sind sie ja, die kleinen Schlümpfe!“
So gut wie alle von Seiten der Angeklagten gestellten Anträge wurden nach annähernd einer Stunde Beratungszeit zum Erstaunen der Zuhörer und ohne erkennbare Gründe schlichtweg vom Tisch gebrettert.
Hierzu gehörte auch ein Antrag des RA’s Bartholdy auf Vorladung eines früheren Niedersächsischen -Ministerpräsidenten zwecks Klärung der Ungesetzlichkeit des, den laufenden Auseinandersetzungen zugrunde liegenden, NS-Paragrafen 16/2 von 1933, nach dem die LzO munter, unbedarft und unbehelligt – ja sogar beschützt von der öffentlichen Gerichtsbarkeit im Oldenburger Land Ihren Kunden die Existenzen und Lebensgrundlagen vernichtet.
Bei diesem Antrag ersetzte der Kammervorsitzende eigenmächtig den tatsächlichen Antragsgegenstand durch einen nebensächlichen, nur der Erläuterung dienenden Begriff ersetzte.
Ergo hat er – außer dass er einen Antrag der Verteidigung verfälscht hat - einen Antrag abgelehnt, der von dieser gar nicht gestellt wurde.
Durch das Gezaudere, Geknibbel und alles ablehnen des Herrn Plagge keimten in mir Assoziationen zu einem Meerschweinchen, welches dabei ist, sich an einer überdimensionalen angefrorenen Runkelrübe mit Akribi seine Schnibbelzähnchen auszubeißen.
Jedes Provinztheater hätte ein besseres Programm geboten!
hendGeschehens in abgeänderter Form einige Verse aus Vader Abrahams Lied der Schlümpfe zufielen:
Vader Abraham: „Kennt ihr auch die LzO?“
Die Schlümpfe: „Dieser Name macht uns froh“
Vader Abraham: „Könnt ihr unparteiisch sein?
Die Schlümpfe: „Nein, das bringt uns gar nichts ein“
Vader Abraham: „Was sagt euch Integrität?“
Die Schlümpfe: „Dafür ist es viel zu spät, lala lalala la la la“
Beim nächsten Termin am 30. 08. 10 dürfte der Hohe Herr in der schwarzen Robe mit dem samtenen Revers wohl freislich bemüht sein, mit den Angeklagten kurzen Prozess zu machen. Ich gehe davon aus, dass er gleich zu Beginn der Verhandlung erneut versuchen wird, zumindest die Hälfte der angereisten Zuschauer des Saales zu verweisen.
Etwaige Schreib- oder Formulierungsfehler bitte ich mir, aus Gründen der Gleichbehandlung mit der Person des OLG Präsidenten Dr. Gerhard Kircher, nachzusehen. Ordnen sie diese doch einfach einer etwaigen Formulierungsschwäche meinerseits zu.
Hajo-Gerd Oltmanns
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