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Polizeistaat statt Rechtsstaat – in Stuttgart Nacht bereits Wirklichkeit
09|09|2010



Stuttgart 21 ist der Beweis, das die BürgerInnen endlich wieder mitbestimmen wollen und lobbyorientierte Fremdbestimmung ablehnen!

In Stuttgart wird der hinter „rechtsstaatlichen Argumenten“ versteckten Profit- und Profilgier einiger weniger Mächtiger die Demokratie geopfert.

Gewaltsam wurde im Stuttgarter Stadtpark ein Baumhaus von Demonstranten geräumt. Ein SEK der Polizei ging – bei Nachfragen hinterher unter Berufung auf die Grünflächenverordnung [!] - mit solch einer Schärfe und Entschlossenheit gegen die friedlich demonstrierenden Baumbesetzer sowie umstehende Demonstranten vor, daß man von einem rechtsstaatlichen Einsatz der Polizei nicht mehr sprechen kann:

Einer älteren Frau schlug ein Polizist direkt ins Gesicht [körperlich dieser Frau dreimal überlegen], ein Landtagskandidat der Piratenpartei wurde wegen Filmens dieser Vorgänge von der Polizei ohne Begründung und trotz um den Hals hängenden Presseausweises einfach verhaftet und seine Kamera beschlagnahmt!

N-tv hat Filmmaterial über diese Vorgänge.

Der festgenommene Landtagskandidat wird sofort wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt etc. angezeigt.

Was ist das Skandalöse dieser Ereignisse abgesehen von der Verdrehung der Wirklichkeit durch deutsche Polizeiorgane? Von obersten Vertretern unserer demokratischen Organe wird im gesamten Stuttgart 21 Streit ein Rechtsstaatsverständnis offen gezeigt, welches mit dem nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland entstandenen demokratischen Rechtsstaatsbegriff NICHTS mehr zu tun hat. Eine dramatische Entwicklung!

Ministerpräsident Mappus und Bahnchef Grube beriefen sich in Bezug auf den von mehreren SPD-Führungsfiguren der Vergangenheit [Erhard Eppler, ehemaliger SPD-Landesvorsitzender von Baden-Württemberg] eingebrachten Vorschlag eines Volksbegehrens zu Stuttgart 21 beide auf den sogenannten „Rechtsstaat“, nach dem ein Volksbegehren zu Stuttgart 21 zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich sei.  Sie sagen, demokratische Instanzen hätten in einem 20-jährigen Entscheidungsprozess die Entscheidung für die Tieferlegung des Bahnhofs getroffen, und daran müsse man sich jetzt auch halten. „Der Bauherr habe ein Recht erworben ...“, das jetzt nicht nachträglich durch ein solches Volksbegehren zurückgenommen werden dürfe. Dieses Recht der Bürger dürfe jetzt auch mit aller staatlichen Gewalt durchgesetzt werden. So Ministerpräsident Mappus gerade im Live-Interview bei swr-aktuell [Fernsehen].

Die Frage ist nur, ob dieses erworbene Recht mit wirklich demokratischen Mitteln zustande kam bzw. was in einer Demokratie zu geschehen hat, wenn Abgeordnete bewußt in diesem Fall von den Projektträgern belogen bzw. fehlinformiert wurden. Mindestens ein Gutachten des Schweizer Unternehmens sma wurde unterschlagen, als es Zweifel äußerte an der verkehrspolitischen Brauchbarkeit des neuen Bahnhofs.

Wenn eine demokratische Entscheidung mit so weitreichenden Folgen für alle Repräsentierten unter zweifelhaften bzw. nachgewiesen undemokratischen Methoden zustande kam, ist sie dann trotzdem unanfechtbar, nur weil es einmal so entschieden wurde?


Aus juristischer Sicht müßte ein Unterschied gemacht werden zwischen einem einfachen privaten Bauherren, der ein Einfamilienhaus plant, Baugenehmigung beantragt und auch bekommt, und nachdem er bereits die Bagger zum Aushub losgeschickt hat, Fehler am Zustandekommen der Baugenehmigung bekannt werden, und einem Riesenprojekt von geschätzten 10-11 Mrd. Euro und massiven Eingriffen in das Leben einer Stadtbevölkerung für mindestens 10 Jahre, wo der Berechtigte, der Inhaber der Baugenehmigung, in diesem Fall kein Bürger, sondern eine 100%-ige Tochter des Bundes ist, und sämtliche primären Vertragspartner [Bund, Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart] ebenfalls reine öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind, also rein staatsrechtliche Gebilde zum Vollzug der Demokratie [statt deren Gegner – wie jetzt sich zeigt].

Es liegt also im Falle einer Rücknahme der Bauentscheidung überhaupt kein privates zu schützendes Eigentumsinteresse eines Bürgers vor, sondern es geht um einen IN-SICH-Prozess innerhalb des demokratischen Souveräns.

Ministerpräsident Mappus, der den „Rechtsstaat“ für sich in Anspruch nimmt, um das Bahnprojekt mit allen Mitteln gegen die Stuttgarter Bürger, die nach einer neuen Umfrage zu 70 % gegen das Projekt sind [im Land Baden-Württemberg sind es 51 % Gegner gegenüber 21% Befürwortern], durchzsetzen, ist gleichzeitig als Regierungschef mit dem Innenminister oberster Dienstherr der Polizisten. Diese haben offenbar die Weisung bekommen, „härter“ gegen die Demonstranten vorzugehen, die ihre demokratischen Rechte aus Art. 5 GG wahrnehmen z.B. durch Sitzblockaden oder die „Besetzung“ eines zu fällenden 150 Jahre alten Baumes. Das oben angegebene Video von n-tv zeigt klar eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Räumung des Baumhauses. Trotzdem muß jetzt derjenige, der diese Vorgänge nur filmerisch dokumentieren wollten, ebenfalls durch Art. 5 GG geschätzt, „Pressefreiheit“, mühsam Zeugen suchen, um selber nicht bestraft zu werden, ohne daß er etwas unrechtliches getan hat.

Was die Vollzugsorgane und der Innenminister von Baden-Württemberg völlig übersehen, ist, daß zwischen Bürger und Polizei bzw. „Staat“ NICHT Waffengleichheit herrscht: Es gilt das sogenannte Gewaltmonopol des Staates. D.h. Nur der Staat darf überhaupt körperlichen Zwang/Gewalt einsetzen, allen anderen ist dieses verboten! Wenn dies so gilt, folgt daraus aber auch unmittelbar, daß bei Einsatz von staatlichem Zwang gegenüber einem einzelnen Bürger viel höhere Maßstäbe bei dessen Durchführung gelten müssen, als umgedreht!

Im Klartext:
Es gilt das juristische Verhältnismäßigkeitsgebot, ein verfassungsrechtliches notwendiges Element des Rechtsstaatsprinzips, welches bei allen Aktionen von staatlichen Behörden einzuhalten ist.


Also:
der Polizist darf sich nicht so leicht provozieren lassen wie der Bürger, dem eh von vornherein die Hände gebunden sind.


Dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip wurde bereits wohl schon bei der Anordnung der Räumung des Baumhauses mehrfach verletzt: Erstens, die Heranziehung der Grünflächenverordnung. Nach der Räumung war der Baum beschädigt. Wem dient die Grünflächenverordnung: den Grünflächen, den Bürgern oder der Deutschen Bahn AG etwa? Oder dem Inhaber des Tunnelbohrers, dessen Auftragslage mit dem Projekt langfristig gesichert ist? Alles dies müßte bereits bei der Anordnung der Räumung überprüft werden. Auch fand die Aktion mitten in der Nacht statt. Eine merkwürdige Terminierung einer Umsetzung der Grünflächenverordnung.

Das Gleiche gilt übrigens für den derzeitigen Justiz-Skandal in Oldenburg:

Wenn ein Bürger einen Zeugentermin verschläft oder unter fadenscheinigen Gründen kurzfristig versäumt, kriegt er Probleme: mindestens ist ein Ordnungsgeld fällig.

Wenn ein Oberlandesgerichtspräsident einen Zeugentermin für sich selbst mehrmals zunächst erst am Verhandlungstag wegen „Urlaubs“ absagt, und dann bei einem dieser Vorladungen nach Nichterscheinen vor Gericht dann plötzlich ein paar Minuten später in der Gerichtskantine angetroffen wird, dann ist das nicht ein Kavaliersdelikt oder eine Bagatelle, dann ist es stattdessen ein schwerer Schlag für die Glaubwürdigkeit der dritten Gewalt, der Justiz!

Wenn ein Bürger in einem Rechtsstaat nicht einmal mehr einem Oberlandesgericht trauen kann, das in vielen Gerichtsfällen die letztinstanzliche Entscheidung trifft, und dann häufig existentielle Folgen für den Bürger zeitigt, wem soll er dann noch trauen? Soll er in den Untergrund gehen und die Mafia anheuern?


Ich glaube, den betreffenden Personen am Gerichtsstandort Oldenburg ist überhaupt nicht bewußt – oder auch völlig schnuppe – welche langfristigen und tieferen Folgen ein solches Fehlverhalten in Ausübung eines obrigkeitlichen Amtes auslöst.

Ich komme zu dem leider sehr beunruhigenden Ergebnis, daß zumindest Teile unserer staatlichen Funktionsträger, sei es in Baden-Württemberg, sei es vor unserer Haustür im Landgerichtsbezirk Oldenburg, ihrer rechtsstaatlichen und demokratischen Verantwortung nicht nachkommen, ja sie sogar mit Füßen treten. So sieht es jedenfalls momentan aus.

Keine guten Zeiten!


Heidi Berg

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