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Eine „Oscar“ verdächtige Schmierenkomödie …
31|08|2010



Landgericht Oldenburg: Normal ist das nicht!

... und ein Richter der offen lügt.

Dieser 30sigste August hatte es in sich – er erwies sich vom Morgen an als ein Tag, der eines Kalendereintrages nicht würdig war. Schon im Zuge der Abfahrt ließ er – noch in Wilhelmshaven – bereits Unliebsamkeiten auf unseren Nasen herumtanzen. Dann, beim durchqueren Kreyenbrücks erwies sich dieses Streckenstück wieder einmal als ein neuralgischer Abschnitt in Oldenburgs Straßennetz. Dauerneuralgisch in Punkto Verkehr, und ebenso penetrierend wie die stets nervende Parkplatzsuche im Großherzoglichen Gerichts-Viertel.

Vor dem zu spät im Gerichtssaal 7 erscheinen stand dann noch die kindhaft unprofessionell anmutende Sicherheitskontrolle - durch in ihrem Gebaren ein wenig hilflos anmutende Mitarbeiter der Justizverwaltung - im Eingangsbereich des Gebäudes.

Der obligatorischen, vom Vorsitzenden anscheinend ungeliebten, oder vielleicht gar für überflüssig betrachteten Frage nach etwaigen Anträgen von der Angeklagtenseite [den die Anklage vertretenden, an allen Verhandlungstagen wie ein stummer schlafender Riese wirkenden Oberstaatsanwalt schien er in seine diesbezügliche Fragestellung gar nicht mehr einbezogen zu haben] folgten erwartungsgemäß, wie auch in den vorhergegangen Hauptverhandlungen, sauber, präzise und faktisch korrekt begründete, der Beweiserbringung dienende Anträge.

Und wie in den vorhergegangenen Hauptverhandlungen wurden alle diese Anträge mit immer wieder der gleichen, nur noch stupide zu nennenden Begründungseinfalt abgelehnt.

Ein vorläufiges Resümee ist für mich die Erkenntnis, dass hier ein Prozess ohne einen wahrhaft gestellten, ja haltlosen Strafantrag durch den Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher stattgefunden hat. Von den unzähligen Ungereimtheiten und offensichtlichen Verstößen gegen geltende Rechtsnormen ganz zu schweigen.

Als besonders bemerkenswert registrierten die, das Spektakulum verfolgenden Zuschauer, die „künstlerische Freiheit“ mit der der Vorsitzende Richter in seiner lapidaren Urteilsbegründung sein eigenes permanentes Fehlverhalten in Punkto anhören der Gegenseitigen Argumente den Angeklagten und ihrem rechtlichen Vertreter vorhielt und anlastete. Eine Vorgehensweise eines Richters, wie es sie in der deutschen Gerichtsbarkeit so unverhüllt und öffentlich erkennbar in der jüngeren Geschichte in deutschen Gerichtssälen nur in den Jahren von 1933 bis Mai 1945 gegeben hat.

Ich war in der andauernden Verhandlung geneigt, den Vorsitzenden Richter Plagge danach zu fragen, welches Brandzeichen denn das hohe Ross trüge, auf dem er während der gesamten Verhandlungsdauer saß. Diese Frage stelle ich nun, im berechtigten Interesse aller der den Prozess beobachtenden Personen hier und öffentlich.


Ewald Eden

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Kommentare

Horst Walzner | Wilhelmshaven
Hallo Bürgerportal,
ich war zwar bisher noch nicht im Gerichtssaal, um diesen Prozeß zu verfolgen, aber nach den Informationen, die mir bisher vorliegen, kann ich nur eines sagen:
"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Justiz!"




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