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CDU-Politiker in BW und Berlin: „Volksvertreter“ ohne Mandat des Volkes
04|08|2010



Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, II. Senat in alter Zusammensetzung [bis 1.12.1989].

BRD wird zur Wirtschaft-Oligarchie

Das Volk, der Souverän in unserer Demokratie, ist den Oberen der CDU inzwischen „schnuppe“, wie man deutlich an folgenden Statements der letzten Woche ablesen kann:

Angela Merkel: „ Deutschland müsse zeigen, dass man zuverlässig sei. Man könne in Europa nicht zusammenarbeiten, wenn die Politik danach ausgerichtet werde,
wie viele Menschen gerade auf der Straße stehen.
[Anmerkung: Europa hat nur die Neubaustrecke nach Ulm als europäisches Projekt anerkannt, nicht die Tieferlegung des Bahnhofs, also „Stuttgart 21“ im engeren Sinne. Dazu der offene Brief der beiden grünen Europa-Abgeordneten Heide Rühl und Michael Cramer, beide MdEP:http://www.heide-ruehle.de/heide/fe/pub/de/dct/770; eine der vielen Lügen der S 21 -Befürworter, die nicht besser werden, wenn sie ständig wiederholt werden]

Tanja Gönner [CDU], Verkehrsministerin in BW:
„Die baden-württembergische Landesregierung nimmt für das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" notfalls auch den Machtverlust in Kauf“. Und weiter: „Die schwarz-gelbe Regierung habe immer deutlich gemacht, dass sie an diesem Punkt nicht an Wahlen denke, sondern von dem Projekt überzeugt sei.“ [ http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE6900CH20101001]


Was sagt da die Verkehrsministerin von Baden-Württemberg? „ … auch wenn wir dadurch in der Opposition landen …“ ist ja gleichbedeutend mit: Auch wenn wir keine Mehrheit mehr für das Projekt haben. Also: Wenn wir zur Minderheit werden und die Gegner zur Mehrheit. Auch dann werden wir das Projekt durchziehen. Man kann diese Sätze gar nicht genug wiederholen, bis deren demokratiefeindlicher Gehalt sich richtig offenbart:

Auf wen beziehen sich die genannten Politiker [Regierung in BW und in Berlin] denn dann, wenn nicht auf die Mehrheit im Volk?? Auf die dann „schweigende Minderheit“? Da kommen wir der Wahrheit schon näher.

Vielleicht vertreten unsere Politiker ja bereits JETZT schon nicht mehr die Mehrheit des Volkes, sondern eine kleine Minderheit in Hinterzimmern [und Konzernzentralen], verbrämen ihre WÄHREND einer Legislaturperiode vollzogenen Maßnahmen wie z.B. groß angelegte Privatisierung von kommunalem und Volksvermögen insgesamt, als „demokratisch legitimiert“, Privatisierungserlöse werden in Wirtschaftssubventionen [für private Einzelunternehmen] gesteckt, die irgendwo versickern, aber niemals mehr Arbeitsplätze bringen und irgendwann – huch – ist der Staat pleite. Wegen der globalen Weltwirschaftskrise. Sagen sie. Und dann muß man ja leider bei denen sparen, die vorher von den Privatisierungserlösen NICHTS abbekommen haben, außer den Verlust ihres Arbeitsplatzes eventuell, weil die öffentlich geförderten Privatunternehmen ihr Unternehmen für die Globalisierung „fit“ gemacht haben usw.

Zrück zur „demokratischen Legitimation“, die in Stuttgart und Berlin im Moment das einzige übrig gebliebene und gebetsmühlenartig vorgetragene Argument für eine Fortführung des Stuttgarter Wahnsinnsprojekts ist. Was ist denn eigentlich „Demokratie“?

Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem wegweisenden „KPD-Verbot“s Urteil, BverfGE 5,85, Urteil vom 17.8.1956:
Es gehört zu den Grundprinzipien einer liberalen Demokratie, daß eine Minderheit jederzeit zur Mehrheit werden kann. Dieses Prinzip ist eine direkte Folge davon, daß sich eine Minderheit unter die Beschlüsse einer Mehrheit überhaupt unterwirft, ohne eine solche vorübergehende [periodenmäßige] Unterwerfung wäre eine Einigung innerhalb des bunten Volkes praktisch unmöglich, es könnten überhaupt keine grundsätzlicheren Entscheidungen getroffen werden.


So weit das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Möglichkeit der Minderheit, zu einem späteren Zeitpunkt dann aber, dadurch, daß sie selbst zur Mehrheit wurde, auch Entscheidungen [zu Lasten der dann unterlegenen Minderheit] zu treffen, unterbunden würde [oder jetzt wird, in Stuttgart], dann liegt ein grundsätzliches Versagen des demokratischen Prozesses vor, der dann mehr oder weniger in einer Aufhebung des demokratischen Konsenses und damit des  damit unmittelbar verbundenen Gewaltmonopols beim Staat endet, die dann zu einem Bürgerkrieg führen kann oder in totalem Rückzug eines großen Teiles des Volkes, weil die Unterlegenen keine andere Möglichkeit mehr sehen, ihre Rechte durchzusetzen und zu wahren.

So geschehen in der von unserer Marktwirtschaft glorreich besiegten DDR, wo sich zunehmend immer mehr Bürger ins Private zurückzogen [Schrebergärten, Trabbis zu Wohnmobilen umbauen etc.] und sich das gesamte Revolutionspotential des Proletariats im Weglassen der Badebekleidung bei Sonnenschein ausdrücken mußte.

Die in dem selben Urteil entwickelte „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ beinhaltet folgendes:
»eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.«

Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen:
die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. [Zitiert nach: http://www.freitag.de/2001/34/01340401.php]


Tanja Gönner [CDU-Verkehrsministerin in BW] sagt nun:
Wir ziehen das Projekt durch, auch wenn wir dadurch zur Minderheit werden.

Mit anderen Worten:
Die jetzige Minderheit, die S 21 Gegner, Minderheit nur deshalb, weil die Wahlen erst im März sind und ein Volksentscheid gezielt blockiert wird von den S 21 -Betreibern [eine forsa – Umfrage ergab: zwei Drittel der Stuttgarter sind gegen den Bahnhof, 53 % der BW-Bevölkerung ebenfalls, nur 23 %  dafür auf Landesebene], also, die jetzige Minderheit bekommt von uns, der Landesregierung auch dann keine Chance, wenn sie im März zur Mehrheit wird, weil wir VORHER schon FAKTEN SCHAFFEN, die dann nicht mehr rückgängig zu machen sind. Und damit brechen wir den Willen der Demonstranten, ist die mehr oder weniger nun offen bekundete Strategie der CDU-Landesregierung und auch mit ausdrücklicher Rückendeckung durch unsere Bundeskanzlerin.

Es stellt sich also die Frage, was das Volk tun kann, wenn seine Vertreter die Volkssouveränität, ausdrücklicher Bestandteil der FDGO [freiheitlich-demokratischen Grundordnung], öffentlich mißachten, die Landtagswahl aber zu weit weg ist, um das SCHAFFEN VON FAKTEN noch rechtzeitig zu verhindern.

Rechtsstaatlich steht dem Volk in BW und auch in der gesamten Republik auf Bundesebene derzeit kein Rechtsmittel zur Verfügung, solchen Mißbrauch von Demokratie und Rechtsstaat durch gewählte Vertreter zu verhindern. Die Volkssouveränität läuft durch die Möglichkeit von Volksvertretern, zwischen den Wahlterminen ohne rechtliche Konsequenzen Wahlversprechen zu brechen, Informationen zu fälschen etc., leer. Der Bürger hat gegen diesen Verfassungsbruch der gewählten Vertreter derzeit kein rechtliches Mittel zur Verfügung.

Er kann nur warten bis zur nächsten Wahl, wo dasselbe Spiel dann wieder von vorne beginnt, egal wie die Wahl ausgeht, weil inzwischen sich herausgestellt hat, daß keine Partei so recht gefeit ist gegen die – bei von der Anzahl her wenigen Abgeordneten – relativ leicht vorzunehmende Form der modernen – legalen – Korruption durch z.B. Beraterverträge für die Zeit nach der Legislaturperiode, falls ein [bestochener] Abgeordneter mal für sein Fehlverhalten abgewählt werden sollte. Es gibt Parteien, die bisher dabei eine Ausnahme bilden, aber bis die einmal 50% erlangt haben, kann eine geraume Zeit vergehen.

Wir haben es auf demokratischer Ebene also mit einer Art „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ zu tun, wenn so etwas passiert, wie jetzt in BW plus Bundeskanzlerin, die die demokratischen Grundrechte der Bürger wie Demonstrationsfreiheit OFFEN mißachten. Rechtliche Regelungen zum Vertreter ohne Vertretungsmacht gibt es – bisher – nur im BGB: §§ 177 ff.

Dort werden die rechtlichen Konsequenzen aufgelistet für den Fall, daß ein rechtsgeschäftlicher Vertreter, das kann ein Nachbar, ein Freund, ein Prokurist, der Ladenangestellte etc. sein, sich mit seinem Handeln außerhalb der für ihn durch das Vertretungsrechtsgeschäft [Juristendeutsch, sorry] eingeräumten Handlungsspielraums begibt. Z.B. Ich schicke, selbst erkrankt, einen Nachbarn mit meinem Geld in den Supermarkt für Essenseinkäufe, und der kauft dann davon Zigaretten für sich selbst oder ein Radio.

Habe ich jetzt, durch den – außer Rand und Band geratenen – Nachbarn einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Radiohändler geschlossen? Und habe ich rechtliche Möglichkeiten gegenüber dem entgleisten Nachbarn? Ja!

Dieser ist ein sogenannter „falsus procurator“ [lateinisch], also ein „falscher Erlediger/Besorger“. Cura lateinisch ist die Sorge für etwas. Pro heißt „für“ [einen anderen]. Ich kann von dem Nachbarn mindestens Schadensersatz verlangen, sollte ich den Kauf des Radios nicht insgesamt rückgängig machen können.


Wie ist es aber nun in der Demokratie [wo es um noch viel größere Summen und Handlungen geht, denken wir nur an die Investitionssumme des tieferzulegenden Bahnhofs oder an unumkehrbare Folgen für unsere Gesundheit im Falle der Kernkraftwerke, möglicher Unfälle und des auf jeden Fall anfallenden 100.000 Jahre strahlenden Atommülls]? Was ist, wenn ein Vertreter UNSERES Volkswillens, also ein Abgeordneter, oder eine von diesen gewählte Regierung sich außerhalb des Auftrags des Volkes begibt?

Die Baden-Württembergischen CDU-Mannen und Frauen sind natürlich schlau:
Auch sie haben irgendwann mal meist Jura studiert, erinnern sich an die Vokabeln von Rechtsstaat [vor allem] und Demokratie [seltener], und argumentieren jetzt dementsprechend, sie würden ja lediglich bereits demokratisch legitimierte Beschlüsse rechtsstaatlich jetzt durchsetzen. Raffiniert argumentiert. Aber leider total an der Wirklichkeit vorbei, und was das genannte Zitat von Frau Gönner, Herr Mappus hat sich dem angeschlossen, und von unserer Bundeskanzlerin zeigt: auch an unserem Grundgesetz vorbei!

Die Minderheit [zur Zeit die S 21 Gegner, mehr also die halbe Bevölkerung!] soll von der BW-Regierung gar nicht die Chance bekommen, irgendwann zur Mehrheit zu werden [und dann das Projekt, an dem einige CDU-ler kräftig mitverdienen, siehe www.abriss-bei-aufstand.de], noch wirksam stoppen können. Die demokratische Legitimation des erteilten Baurechts ist aber ebenfalls inzwischen zumindest höchst zweifelhaft, nachdem bekannt wurde, daß Zahlen gefälscht, Gutachten unterdrückt [geheim gehalten] wurden und zum JETZIGEN Zeitpunkt überhaupt keine demokratische Mehrheit mehr für das Projekt besteht.

Für wen handeln also die genannten Politiker? Wenn nicht für das AKTUELLE Volk, für wen dann?

Für das vergangene Volk, also das, welches [angeblich] den Bahnhof vor fünfzehn Jahren [Kosten damals: 1,5 Mrd Euro, würde sich aus den Grundstücksverkäufen quasi selbst finanzieren, wurde damals gesagt]? Hat es inzwischen eine Völkerwanderung gegeben und das damalige Volk ist gar nicht mehr das jetzige? Und das durch Völkerwanderung weggelaufene Volk von damals muß Herr Ministerpräsident Mappus jetzt schützen, da dieses ja nicht mehr da ist? Und den Bahnhof durchkämpfen – heroisch – gegen das JETZIGE Volk, was auf der „Straße“ herumludert, mit herbeigelaufenen Berufsdemonstranten, und – ach ja – es sind da ja auch noch die Gewaltbereiten.

Nein, nicht die Polizisten. Die meint Herr Mappus nicht! Gemeint sind wohl die gewaltbereiten alleinerziehenden [also alt-kommunistischen] Mütter, die ihre Säuglinge als menschliche Schutzschilde vor die wild um sich Pfefferspray sprühenden Polizisten der Nationalgarde wirft.

Herr Mappus, Ihre Rede ist in letzter Zeit so verworren.

Nein, es sind nicht die Interessen des Volkes, die Herr Mappus und der Rest der Maultaschen-Connection vertritt, weder des Volkes aus der Vergangenheit, noch des Volkes aus der Gegenwart:
Es sind ausschließlich die Interessen einiger kapitalkräftiger privater Einzelinteressen, die von den Regierenden vertreten werden, entgegen ihres DEMOKRATISCHEN AUFTRAGS. Einen anderen Schluß läßt das jetzige Verhalten der Landesregierung nicht zu. Es sei denn, es handelt sich um geistig verwirrte oder alt-stalinistische Politiker.


Mein Fazit lautet:
Die genannten Politiker sollten sich mal von ihrem eigenen Verfassungsschutz-Präsidenten mal gehörig auf Demokratie-Tauglichkeit überprüfen lassen und dann gegebenenfalls sich mal eine Amtspause gönnen [d.h. schnellstens abtreten!]. Für unsere Bundeskanzlerin müssen wir nach ihren Äußerungen zu den gegenwärtigen Protesten in Stuttgart leider die gleiche Empfehlung aussprechen.

Und:
Ein Politiker oder mit Amtsmacht ausgestatteter Funktionsträger/Abgeordneter/Minister, der rechtsstaatlich äußerst fragwürdige [weil nur formal rechtsstaatlich ergangen, aber unter manipulativer Regie] oder zeitlich völlig überholte Beschlüsse mit aller körperlichen Gewalt des Staates gegen wehrlose Bürger durchsetzt, auch gegen massiven Protest, der gefährdet mittelfristig das staatliche Gewaltmonopol, auf dem die Friedlichkeit unseres Gemeinwesens nun schon seit über 60 Jahren beruht.

Aus diesem Grunde ist auch das Vorgehen der Polizei am Donnerstag in Stuttgart auf jeden Fall unverhältnismäßig im Sinne des Polizeirechts gewesen und damit strafbar bzw. rechtswidrig! Das Fällen der Bäume zum gewählten Zeitpunkt war aus bauplanerischen Gründen [noch] nicht erforderlich, die anschließenden Baumaßnahmen der Tieferlegung des Bahnhofs beginnen frühestens in einem Jahr.


Da nützt auch alles Geschwätz von „Grundwasser-Management“ nichts, auch wenn manche bei dem Wort „Manager“ sofort eine erotische Erregung bekommen. Pfefferspray gegen Kastanien-werfende Jugendliche ist ebenfalls unverhältnismäßig im Sinne des Polizeirechts. Und aus Kastanien dann in der Tagesschau Pflastersteine zu machen, wie es Innenminister Rech und Ministerpräsident Mappus getan haben, ist eine Lüge, die sofortigen Abtritt verlangt. Dafür ist das Gewaltmonopol des Staates und der Frieden der Bürger untereinander zu wertvoll, als daß es durch solche GEZIELTEN LÜGEN [in der Nazizeit prägte man das Wort Propaganda dafür] von konservativen Politikern in Frage gestellt wird. 

Wo sind wir eigentlich, daß so etwas 70 Jahre nach Hitler und Goebbels noch passieren kann?

Damals lautete das Prinzip ebenfalls EINSCHÜCHTERUNG des eigenen Volkes, um selbst ungehindert das Volksvermögen plündern zu können. Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Mappus verfolgen genau das gleiche Ziel, und verbergen das noch nicht einmal mehr:

Merkel wortwörtlich: "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie auf alle Ewigkeits".



Heidi Berg

P.S. Herr Mappus äußerte im Interview mit Frau Slomka vom heute-journal die Befürchtung, daß, wenn man dem Ruf der Straße jetzt folge, man die Parlamente doch gleich ganz abschaffen könne. Herr Mappus, war das mit der Abschaffung der Parlamente eine Befürchtung von Ihnen oder vielleicht eher ein insgeheimer Wunsch?

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